Erinnerung - Abgabe der Jahresfischereierlaubnis 2022!
Bitte vergesst nicht die Jahresfischereierlaubnis 2022 rechtzeitig zum 1. Februar 2023 bei einem der Vorstandsmitglieder abzugeben. Ihr könnt auch ohne die Jahresfischereierlaubnis 2022 weiterhin Angeln gehen. Das Mitführen des gültigen Fischereischeins (1, 5 oder 10 Jahre) und des Mitgliedsausweises (DAFV) ist ausreichend.
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