7. Januar 2021
Erinnerung - Abgabe der Jahresfischereierlaubnis 2021!
Bitte vergesst nicht die Jahresfischereierlaubnis 2021 rechtzeitig zum 1. Februar 2022 bei einem der Vorstandsmitglieder abzugeben. Ihr könnt auch ohne die Jahresfischereierlaubnis 2021 weiterhin angeln gehen. Das Mitführen des gültigen Fischereischeins (1, 5 oder 10 Jahre) und des Mitgliedsausweises (DAFV) ist ausreichend.
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