Erinnerung - Abgabe der Jahresfischereierlaubnis 2020!
Bitte vergesst nicht die Jahresfischereierlaubnis 2020 rechtzeitig zum 1. Februar 2021 bei einem der Vorstandsmitglieder abzugeben. Ihr könnt auch ohne die Jahresfischereierlaubnis 2020 weiterhin angeln gehen. Das Mitführen des gültigen Fischereischeins (1, 5 oder 10 Jahre) und des Mitgliedsausweises (DAFV) ist ausreichend.
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