Ein besonderer Stolz unseres Vereins ist die Jugendgruppe – bei mehreren gemeinschaftlichen Angelveranstaltungen erlernen die Zehn- bis Achtzehnjährigen den richtigen Einsatz des Angelgerätes, die waidgerechten Behandlung der Fische und den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Den Jugendwarten des ASV Nidda ist es wichtig, den Jugendlichen einen Blick für die Schönheiten der Natur und tiefere Zusammenhänge über das Leben im und am Wasser zu vermitteln.
An gemeinsamen Erlebnissen mangelt es nicht: So gab es im letzten Jahr fünf Jugendangeln an mehreren Gewässern, bei denen verschiedene Techniken für unterschiedliche Zielfische ausprobiert werden konnten. Im Rahmen eines jährlichen Arbeitsdienstes leisten die Jugendlichen ihren Beitrag zur Pflege der Vereinsgewässer. Natürlich findet zum Jahresabschluss eine zünftige Feier mit Spielen, Unterhaltung und Grillen statt.
Info: Ab wann dürfen Jugendliche fischen?
Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vollendet und das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang mit der Handangel unter der Aufsicht einer volljährigen Person, die Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist, ohne Fischereischein ausüben. Die aufsichtführende Person hat das Alter der Jugendlichen auf Verlangen gegenüber den Aufsichtspersonen dem Personal der Fischereibehörden, den Inhaberinnen und Inhabern des Fischereirechts und den Fischereipächterinnen und -pächtern durch einen amtlichen Lichtbildausweis unmittelbar nachzuweisen.
Hinweis:
Wenn Jugendliche ihren gewöhlichen Aufenthaltsort in Hessen haben, müssen diese eine Fischreiabgabe nach § 35 (1) des Hess. Fischereigesetzes entrichten. Der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Aufsichtspersonen und dem Personal der Fischereibehörden auf Verlangen in Papierform auszuhändigen oder digital vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung zu übermitteln.
Einen Aufnahmeantrag für Jugendliche kann man hier herunter laden: Aufnahmeantrag.