ASV Nidda
ASV Nidda - Angelsportverein Nidda und Umgebung 1959 e.V.

Jugendgruppe

Ein besonderer Stolz unseres Vereins ist die Jugendgruppe – bei mehreren gemeinschaftlichen Angelveranstaltungen erlernen die Zehn- bis Achtzehnjährigen den richtigen Einsatz des Angelgerätes, die waidgerechten Behandlung der Fische und den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Den Jugendwarten des ASV Nidda ist es wichtig, den Jugendlichen einen Blick für die Schönheiten der Natur und tiefere Zusammenhänge über das Leben im und am Wasser zu vermitteln.

An gemeinsamen Erlebnissen mangelt es nicht: So gab es im letzten Jahr fünf Jugendangeln an mehreren Gewässern, bei denen verschiedene Techniken für unterschiedliche Zielfische ausprobiert werden konnten. Im Rahmen eines jährlichen Arbeitsdienstes leisten die Jugendlichen ihren Beitrag zur Pflege der Vereinsgewässer. Natürlich findet zum Jahresabschluss eine zünftige Feier mit Spielen, Unterhaltung und Grillen statt.

Info: Ab wann dürfen Jugendliche fischen?

Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vollendet und das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang mit der Handangel unter der Aufsicht einer volljährigen Person, die Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist, ohne Fischereischein ausüben. Die aufsichtführende Person hat das Alter der Jugendlichen auf Verlangen gegenüber den Aufsichtspersonen dem Personal der Fischereibehörden, den Inhaberinnen und Inhabern des Fischereirechts und den Fischereipächterinnen und -pächtern durch einen amtlichen Lichtbildausweis unmittelbar nachzuweisen.

Hinweis:

Wenn Jugendliche ihren gewöhlichen Aufenthaltsort in Hessen haben, müssen diese eine Fischreiabgabe nach § 35 (1) des Hess. Fischereigesetzes entrichten. Der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Aufsichtspersonen und dem Personal der Fischereibehörden auf Verlangen in Papierform auszuhändigen oder digital vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung zu übermitteln. 

Einen Aufnahmeantrag für Jugendliche kann man hier herunter laden: Aufnahmeantrag.

 

Messwerte

Aktuelle Wasserwerte für Nidda und Eichelbach erhalten Sie auf der Seite des HLNUG

Allgemein

Die Hessische Fischereiverordnung wurde mit Datum vom 14.04.2023 aktualisiert. Jedes Mitglied sollte sich vertraut mit der neuen Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische, die Fischerprüfung, die Fischereiabgabe und die Hegegemeinschaften (Hessische Fischereiverordnung - HFischV) machen. Insbesondere wird auf den § 2 Schonzeiten und Entnahmemaße hingewiesen. 

Sind die Entnahmemaße/Schonzeiten des ASV Nidda strenger, sind diese einzuhalten. Sind die Entnahmemaße/Schonzeiten des ASV großzügiger, sind die Entnahmemaße der HFischV einzuhalten.

Beispiele:

  • Bachforelle
    - Entnahmemaß HFischV: 25 cm bis 60 cm.
    - Entnahmemaß ASV Nidda: 30 cm bis 45 cm.

    Hier sind eindeutig die strengeren Entnahmemaße des ASV Nidda einzuhalten.


  • Hecht
    - Entnahmemaß HFischV: 50 cm bis 90 cm.
    - Entnahmemaß ASV Nidda: ab 50 cm.

    Hier sind eindeutig die strengeren Entnahmemaße der HFischV einzuhalten.


  • Aal
    - Entnahmemaß HFischV: 50 cm bis 70 cm.
    - Entnahmemaß ASV Nidda: ab 50 cm.

    Hier sind eindeutig die strengeren Entnahmemaße der HFischV einzuhalten.

    Neue Schonzeit, 15.9 bis 1.3!

 

Die Beispiele sind nicht abschließend und ersetzen auch nicht den Blick in die HFischV. Deshalb macht Euch mit der neuen Verordnung vertraut. Die HFischV findet Ihr im Download-Bereich.
Allgemein
Unser Hegeziel für den Paddelteich ist ein ausgewogener Bestand an Fried- und Raubfischen. Bei den Raubfischen versuchen wir, durch entsprechende Besatzmaßnahmen, einen gesunden Bestand an Zandern aufzubauen. Im Gegenzug werden seit ein paar Jahren keine Hechte mehr besetzt.

In den letzten Tagen wurden vermehrt untermaßige Hechte im Paddelteich gefangen. Wir bitten Euch als Hegemaßnahme, alle im Paddelteich gefangenen Hechte zu entnehmen. Untermaßige Hechte sind schonend in die Nidda (nur unterhalb des Neugebauer-Wehrs!) umzusetzen.

Die Fangbegrenzungen und Mindestmaße für Hechte bleiben bestehen und werden durch diese Hegemaßnahme nicht außer Kraft gesetzt!


Allgemein

Der Angelsportverein Nidda und Umgebung e.V. hat zur Mitgliederinformation über Vereinsaktivitäten die WhatsApp-Gruppe „aktuelles@asv-nidda“ eingerichtet. Die WhatsApp-Gruppe steht nur Vereinsmitgliedern zur Verfügung.

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