ASV Nidda
ASV Nidda - Angelsportverein Nidda und Umgebung 1959 e.V.

Mitglied werden (Plätze frei)

Bitte beachten Sie:

Im Moment haben wir eine Warteliste für erwachsene Mitglieder. Eine zeitnahe Aufnahme können wir daher nicht garantieren. Der Eingang von Aufnahmeanträgen wird nicht bestätigt.

Mitglied im ASV Nidda werden

Die gemeinsame Ausübung unseres Hobbys macht einfach am meisten Spaß! Voraussetzungen zur Aufnahme in den ASV Nidda sind die abgelegte staatliche Sportfischerprüfung und der Besitz eines gültigen staatlichen Fischereischeins. Die Prüfung muss den Anforderungen der Hessischen Sportfischerprüfung entsprechen (z.B. mindestens 30 Lehrgangsstunden).

Jugendliche ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr werden auch ohne Sportfischerprüfung mit dem Jugendfischereischein aufgenommen. Diese Jugendlichen dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Vereinsmitgliedes ausüben.

Ab dem 14. Lebensjahr, nach abgelegter Sportfischerprüfung und Erwerb des regulären Fischereischeins, entfällt diese Beschränkung.

Hier können Sie die einen Aufnahmeantrag herunterladen:


Gebühren und Beiträge:

 Aufnahme-
gebühr
Jahres-
beitrag
Ersatz-
leistung*
Fang-
statistik**
Erwachsene 250,00 € 100 € (ab 2024) 60,00 € 15,00 €
Jugendliche 75,00 € 40 € 30,00 € 7,50 €


* Ersatzzahlung für nicht geleisteten Arbeitsdienst (ca. 5 Stunden im Jahr)

** Diese Gebühr wird nur fällig, wenn die ausgefüllte Jahreserlaubnis mit Entnahme-Statistik nicht zurück gegeben wird.

Mitgliederbegrenzung:

Um unsere Gewässer schonend zu bewirtschaften, liegt die Obergrenze der Mitgliederzahl bei 200 Erwachsenen, zuzüglich von derzeit 25 Jugendlichen. Sollte diese Mitgliederzahl erreicht sein, setzen wir Sie gerne auf eine Warteliste. 

Ansprechpartner:

Für alle Fragen rund um das Thema "Mitglied werden" steht Ihnen Frau Corinna Müller zur Verfügung.


Warum müssen Arbeitsdienste geleistet werden?

Unser Verein betreut ca. 23 km Fließgewässer und 6 Teiche. Alle hier anfallenden Arbeiten können nicht alleine vom Vorstand geleistet werden.

Wir haben als Pächter von Fischereirechten nicht nur das Recht auf Nutzung der Fischbestände, sondern auch die Verpflichtung unsere Gewässer zu hegen und zu pflegen.

Als anerkannter Naturschutzverband ist es für uns selbstverständlich, vielfältige Arbeiten an den Gewässern (z.B. Pflanzaktionen, Artenschutzmaßnahmen und jährliche Gewässerreinigungen) durchzuführen. Hierzu bedarf es des Engagements aller Mitglieder unseres Vereins.

Messwerte

Aktuelle Wasserwerte für Nidda und Eichelbach erhalten Sie auf der Seite des HLNUG

Allgemein

Die Hessische Fischereiverordnung wurde mit Datum vom 14.04.2023 aktualisiert. Jedes Mitglied sollte sich vertraut mit der neuen Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische, die Fischerprüfung, die Fischereiabgabe und die Hegegemeinschaften (Hessische Fischereiverordnung - HFischV) machen. Insbesondere wird auf den § 2 Schonzeiten und Entnahmemaße hingewiesen. 

Sind die Entnahmemaße/Schonzeiten des ASV Nidda strenger, sind diese einzuhalten. Sind die Entnahmemaße/Schonzeiten des ASV großzügiger, sind die Entnahmemaße der HFischV einzuhalten.

Beispiele:

  • Bachforelle
    - Entnahmemaß HFischV: 25 cm bis 60 cm.
    - Entnahmemaß ASV Nidda: 30 cm bis 45 cm.

    Hier sind eindeutig die strengeren Entnahmemaße des ASV Nidda einzuhalten.


  • Hecht
    - Entnahmemaß HFischV: 50 cm bis 90 cm.
    - Entnahmemaß ASV Nidda: ab 50 cm.

    Hier sind eindeutig die strengeren Entnahmemaße der HFischV einzuhalten.


  • Aal
    - Entnahmemaß HFischV: 50 cm bis 70 cm.
    - Entnahmemaß ASV Nidda: ab 50 cm.

    Hier sind eindeutig die strengeren Entnahmemaße der HFischV einzuhalten.

    Neue Schonzeit, 15.9 bis 1.3!

 

Die Beispiele sind nicht abschließend und ersetzen auch nicht den Blick in die HFischV. Deshalb macht Euch mit der neuen Verordnung vertraut. Die HFischV findet Ihr im Download-Bereich.
Allgemein
Unser Hegeziel für den Paddelteich ist ein ausgewogener Bestand an Fried- und Raubfischen. Bei den Raubfischen versuchen wir, durch entsprechende Besatzmaßnahmen, einen gesunden Bestand an Zandern aufzubauen. Im Gegenzug werden seit ein paar Jahren keine Hechte mehr besetzt.

In den letzten Tagen wurden vermehrt untermaßige Hechte im Paddelteich gefangen. Wir bitten Euch als Hegemaßnahme, alle im Paddelteich gefangenen Hechte zu entnehmen. Untermaßige Hechte sind schonend in die Nidda (nur unterhalb des Neugebauer-Wehrs!) umzusetzen.

Die Fangbegrenzungen und Mindestmaße für Hechte bleiben bestehen und werden durch diese Hegemaßnahme nicht außer Kraft gesetzt!


Allgemein

Der Angelsportverein Nidda und Umgebung e.V. hat zur Mitgliederinformation über Vereinsaktivitäten die WhatsApp-Gruppe „aktuelles@asv-nidda“ eingerichtet. Die WhatsApp-Gruppe steht nur Vereinsmitgliedern zur Verfügung.

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